Das Image der renommierten Zeitschrift
GameStar ist wegen eines fehlerhaften Testberichtes
angeschlagen: Während GameStar in der Öffentlichkeit
mit einer Pressemitteilung versucht, den Erfolg der
Fa. Zuxxez in dem Rechtsstreit um den Testbericht
zum Spiel "KnightShift" als vermeintlich
belanglos abzutun, hat der Verlag zwischenzeitlich
eine weitere Unterwerfungserklärung abgegeben.
In dem Test Heft 10/03 hatten die Münchener behauptet,
dass das Spiel "KnightShift" lediglich über
18 Missionen verfüge. Auch das ist falsch: Tatsächlich
sind es mehr als zwanzig. GameStar hat deswegen eine
Unterlassungserklärung abgeben und sich für
den Fall der Wiederholung dieser unwahren Behauptung
zur Zahlung einer hohen Vertragsstrafe verpflichtet.
Dem vorangegangen war die unwiderrufliche Verpflichtung,
in der nächsten Ausgabe von GameStar eine umfangreiche
Gegendarstellung der Fa. Zuxxez abzudrucken. Im Heft
11/03 wird zu lesen sein, wogegen sich die Angriffe
der KnightShift-Schmiede unter anderem richten. Doch
das ist längst nicht alles: "Für Zuxxez
haben wir bereits eine weitere Unterlassungs- und
Schadensersatzklage gegen GameStar eingereicht",
teilt der Hamburger Rechtsanwalt Nikolai Klute mit.
Der Hamburger Medienrechtsexperte ist Anwalt der Zuxxez
Entertainment AG: "Das Gericht wird dem Verlag
dann auch verbieten, den Testbericht über KnightShift
auf der Basis einer unfertigen Vorabversion zu veröffentlichen."
Das Wormser Softwarehaus hatte GameStar gerichtlich
auf Unterlassung in Anspruch genommen, weil die Zeitschrift
eine veraltete Preview-Fassung von "KnightShift"
getestet hatte, und dies, ohne das eine Freigabe zum
Testen erklärt worden wäre. Den Schaden,
der durch derartig unsaubere Berichterstattung entstanden
ist und entsteht, werden die Wormser Softwareproduzenten
von GameStar ersetzt verlangen. "Dies ist meines
Wissens das erste gerichtliche Verbot, dem GameStar
überhaupt ausgesetzt ist", erläutert
Dirk Hassinger von Zuxxez, "die Nachlässigkeit,
mit der über ein für Zuxxez wirtschaftlich
wichtiges - und im übrigen ausgezeichnetes -
Produkt berichtet worden ist, ist aber einfach nicht
akzeptabel." Im übrigen ist entgegen der
Behauptung der GameStar unzutreffend, dass eine von
vornherein festgelegte Korrektur der Bewertung nach
oben gefordert worden wäre. Richtig ist allein,
dass GameStar pauschal erklärt hat, das ein einmal
veröffentlichtes Testergebnis niemals geändert
werde. "Es ist bedauerlich, dass es dem Verlag
so schwer fällt, seinen Fehler insoweit auch
öffentlich einzugestehen", kommentiert Rechtsanwalt
Nikolai Klute dieses Verhalten, "die Konsequenz
hieraus sind gerichtliche Unterlassungsansprüche,
Schadensersatzforderungen, Gegendarstellungs- und
letztlich auch Richtigstellungsverlangen."
US Press contact: uspress@zuxxez.com
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