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                            GameStar ist wegen eines fehlerhaften Testberichtes 
                            angeschlagen: Während GameStar in der Öffentlichkeit 
                            mit einer Pressemitteilung versucht, den Erfolg der 
                            Fa. Zuxxez in dem Rechtsstreit um den Testbericht 
                            zum Spiel "KnightShift" als vermeintlich 
                            belanglos abzutun, hat der Verlag zwischenzeitlich 
                            eine weitere Unterwerfungserklärung abgegeben. 
                            In dem Test Heft 10/03 hatten die Münchener behauptet, 
                            dass das Spiel "KnightShift" lediglich über 
                            18 Missionen verfüge. Auch das ist falsch: Tatsächlich 
                            sind es mehr als zwanzig. GameStar hat deswegen eine 
                            Unterlassungserklärung abgeben und sich für 
                            den Fall der Wiederholung dieser unwahren Behauptung 
                            zur Zahlung einer hohen Vertragsstrafe verpflichtet. 
                            Dem vorangegangen war die unwiderrufliche Verpflichtung, 
                            in der nächsten Ausgabe von GameStar eine umfangreiche 
                            Gegendarstellung der Fa. Zuxxez abzudrucken. Im Heft 
                            11/03 wird zu lesen sein, wogegen sich die Angriffe 
                            der KnightShift-Schmiede unter anderem richten. Doch 
                            das ist längst nicht alles: "Für Zuxxez 
                            haben wir bereits eine weitere Unterlassungs- und 
                            Schadensersatzklage gegen GameStar eingereicht", 
                            teilt der Hamburger Rechtsanwalt Nikolai Klute mit. 
                            Der Hamburger Medienrechtsexperte ist Anwalt der Zuxxez 
                            Entertainment AG: "Das Gericht wird dem Verlag 
                            dann auch verbieten, den Testbericht über KnightShift 
                            auf der Basis einer unfertigen Vorabversion zu veröffentlichen." 
                            Das Wormser Softwarehaus hatte GameStar gerichtlich 
                            auf Unterlassung in Anspruch genommen, weil die Zeitschrift 
                            eine veraltete Preview-Fassung von "KnightShift" 
                            getestet hatte, und dies, ohne das eine Freigabe zum 
                            Testen erklärt worden wäre. Den Schaden, 
                            der durch derartig unsaubere Berichterstattung entstanden 
                            ist und entsteht, werden die Wormser Softwareproduzenten 
                            von GameStar ersetzt verlangen. "Dies ist meines 
                            Wissens das erste gerichtliche Verbot, dem GameStar 
                            überhaupt ausgesetzt ist", erläutert 
                            Dirk Hassinger von Zuxxez, "die Nachlässigkeit, 
                            mit der über ein für Zuxxez wirtschaftlich 
                            wichtiges - und im übrigen ausgezeichnetes - 
                            Produkt berichtet worden ist, ist aber einfach nicht 
                            akzeptabel." Im übrigen ist entgegen der 
                            Behauptung der GameStar unzutreffend, dass eine von 
                            vornherein festgelegte Korrektur der Bewertung nach 
                            oben gefordert worden wäre. Richtig ist allein, 
                            dass GameStar pauschal erklärt hat, das ein einmal 
                            veröffentlichtes Testergebnis niemals geändert 
                            werde. "Es ist bedauerlich, dass es dem Verlag 
                            so schwer fällt, seinen Fehler insoweit auch 
                            öffentlich einzugestehen", kommentiert Rechtsanwalt 
                            Nikolai Klute dieses Verhalten, "die Konsequenz 
                            hieraus sind gerichtliche Unterlassungsansprüche, 
                            Schadensersatzforderungen, Gegendarstellungs- und 
                            letztlich auch Richtigstellungsverlangen."
                          
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