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16.September.2003
Weiterer Erfolg für Zuxxez im Rechtsstreit mit GameStar um KnightShift!
GameStar gibt Unterlassungserklärung ab und verpflichtet sich zur Gegendarstellung!

Das Image der renommierten Zeitschrift GameStar ist wegen eines fehlerhaften Testberichtes angeschlagen: Während GameStar in der Öffentlichkeit mit einer Pressemitteilung versucht, den Erfolg der Fa. Zuxxez in dem Rechtsstreit um den Testbericht zum Spiel "KnightShift" als vermeintlich belanglos abzutun, hat der Verlag zwischenzeitlich eine weitere Unterwerfungserklärung abgegeben. In dem Test Heft 10/03 hatten die Münchener behauptet, dass das Spiel "KnightShift" lediglich über 18 Missionen verfüge. Auch das ist falsch: Tatsächlich sind es mehr als zwanzig. GameStar hat deswegen eine Unterlassungserklärung abgeben und sich für den Fall der Wiederholung dieser unwahren Behauptung zur Zahlung einer hohen Vertragsstrafe verpflichtet. Dem vorangegangen war die unwiderrufliche Verpflichtung, in der nächsten Ausgabe von GameStar eine umfangreiche Gegendarstellung der Fa. Zuxxez abzudrucken. Im Heft 11/03 wird zu lesen sein, wogegen sich die Angriffe der KnightShift-Schmiede unter anderem richten. Doch das ist längst nicht alles: "Für Zuxxez haben wir bereits eine weitere Unterlassungs- und Schadensersatzklage gegen GameStar eingereicht", teilt der Hamburger Rechtsanwalt Nikolai Klute mit. Der Hamburger Medienrechtsexperte ist Anwalt der Zuxxez Entertainment AG: "Das Gericht wird dem Verlag dann auch verbieten, den Testbericht über KnightShift auf der Basis einer unfertigen Vorabversion zu veröffentlichen." Das Wormser Softwarehaus hatte GameStar gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen, weil die Zeitschrift eine veraltete Preview-Fassung von "KnightShift" getestet hatte, und dies, ohne das eine Freigabe zum Testen erklärt worden wäre. Den Schaden, der durch derartig unsaubere Berichterstattung entstanden ist und entsteht, werden die Wormser Softwareproduzenten von GameStar ersetzt verlangen. "Dies ist meines Wissens das erste gerichtliche Verbot, dem GameStar überhaupt ausgesetzt ist", erläutert Dirk Hassinger von Zuxxez, "die Nachlässigkeit, mit der über ein für Zuxxez wirtschaftlich wichtiges - und im übrigen ausgezeichnetes - Produkt berichtet worden ist, ist aber einfach nicht akzeptabel." Im übrigen ist entgegen der Behauptung der GameStar unzutreffend, dass eine von vornherein festgelegte Korrektur der Bewertung nach oben gefordert worden wäre. Richtig ist allein, dass GameStar pauschal erklärt hat, das ein einmal veröffentlichtes Testergebnis niemals geändert werde. "Es ist bedauerlich, dass es dem Verlag so schwer fällt, seinen Fehler insoweit auch öffentlich einzugestehen", kommentiert Rechtsanwalt Nikolai Klute dieses Verhalten, "die Konsequenz hieraus sind gerichtliche Unterlassungsansprüche, Schadensersatzforderungen, Gegendarstellungs- und letztlich auch Richtigstellungsverlangen."

US Press contact: uspress@zuxxez.com
Press contact: press@zuxxez.com



 

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